Persönliche Daten löschen lassen
Unternehmen dürfen deine Daten nicht beliebig lange behalten. Wenn es keinen Grund mehr gibt, sie zu speichern, kannst du die Löschung verlangen. Hier erfährst du, wann das gilt und wo die Grenzen liegen.
Löschen musst du lassen können, wenn …
- die Daten für ihren Zweck nicht mehr nötig sind,
- du deine Einwilligung widerrufst,
- du wirksam widersprochen hast oder
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.
Dein Löschantrag.
Wähle, ob alle oder bestimmte Daten gelöscht werden sollen, und den passenden Grund. Die Vorlage fragt gleich mit nach, welche Daten das Unternehmen aus gesetzlichen Gründen behalten muss.
Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.
Wann nicht gelöscht werden muss
Das Recht auf Löschung gilt nicht ohne Ausnahme. Ein Unternehmen darf Daten insbesondere weiter speichern, wenn
- ein Gesetz es zur Aufbewahrung verpflichtet – etwa Rechnungen aus steuerlichen Gründen,
- es die Daten braucht, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, zum Beispiel bei einer offenen Forderung,
- die Verarbeitung der Meinungs- und Informationsfreiheit dient.
Auch dann darf es die Daten nur noch für diesen Zweck nutzen. Du kannst verlangen, dass es dir sagt, welche Daten es aus welchem Grund behält.
Was bei der SCHUFA realistisch ist
Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Informationen über Verträge und Zahlungsverhalten, damit Unternehmen die Kreditwürdigkeit einschätzen können. Wie lange ein richtiger Eintrag gespeichert bleibt, regeln genehmigte Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien. Die Fristen hängen von der Art des Eintrags ab.
Eine Löschung kommt vor allem in Betracht, wenn ein Eintrag falsch ist, nie hätte gemeldet werden dürfen oder länger gespeichert wird als zulässig. Der Europäische Gerichtshof hat etwa entschieden, dass eine Auskunftei Informationen über eine Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister (Urteil vom 7. Dezember 2023, C-26/22 und C-64/22).
Keine falschen Versprechen
Seriöse Hilfe verspricht nicht, richtige Einträge zu entfernen oder deinen Score zu verbessern. Wir prüfen, ob ein Eintrag zu Unrecht gespeichert ist.
Fragen zur Löschung
Kann ich ein Kundenkonto einfach löschen lassen?
In der Regel ja, wenn du keinen laufenden Vertrag mehr hast. Einzelne Daten, etwa Rechnungen, darf das Unternehmen wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter speichern – aber nur dafür nutzen.
Kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Falsche oder unzulässig gespeicherte Einträge ja. Richtige Einträge bleiben für die Dauer der Prüf- und Löschfristen gespeichert, die in genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien festgelegt sind. Die Löschung richtiger Einträge versprechen wir nicht.
Wie schnell muss gelöscht werden?
Unverzüglich, sobald ein Löschgrund vorliegt. Das Unternehmen muss dir spätestens nach einem Monat mitteilen, was es unternommen hat oder warum es nicht löscht.
Muss ich einen Grund für die Löschung angeben?
Ein Löschgrund muss vorliegen, etwa dass die Daten nicht mehr gebraucht werden oder du eine Einwilligung widerrufst. Die Vorlage bietet dir die üblichen Gründe zur Auswahl an.
Woran erkenne ich, dass wirklich gelöscht wurde?
Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Einige Wochen später kannst du mit einem Auskunftsantrag prüfen, ob noch Daten gespeichert sind.
Nicht sicher, ob Löschung oder Berichtigung passt?
Unser Ratgeber erklärt, welches Recht in welcher Situation hilft.