Du wartest auf deine SCHUFA-Auskunft?
Beschreibe kurz deine Anfrage und die bisherigen Rückmeldungen. So lässt sich einordnen, welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
Was für die Einordnung zählt
- Eingang deiner Anfrage – ab dann läuft die Frist.
- Bisherige Antworten, auch eine Eingangsbestätigung.
- Rückfragen, etwa zu deiner Identität.
- Eine angekündigte Fristverlängerung mit Begründung.
Dein Anliegen in wenigen Schritten.
Eine Frage pro Schritt. Kontaktdaten brauchen wir nur, wenn du eine anwaltliche Prüfung möchtest.
Drei Wege, wenn die Antwort ausbleibt.
Welcher passt, hängt davon ab, wie lange du schon wartest und was du bisher gehört hast.
Erinnern
Ein kurzes Schreiben mit klarer Nachfrist. Oft reicht das schon. Kostenlos mit unserer Vorlage.
Erinnerung erstellenBeschwerde bei der Aufsicht
Zuständig für die SCHUFA ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz. Die Beschwerde ist kostenlos, kann aber dauern.
Zur AufsichtsbehördeAnwaltlich prüfen lassen
Wenn Erinnerungen nichts bringen oder dein Fall komplizierter ist. Die Kosten erfährst du vor dem Auftrag.
Anliegen prüfen lassenDie endgültige rechtliche Bewertung erfolgt erst bei der individuellen Bearbeitung. Die Informationen auf dieser Seite sind eine Orientierung.
Du weißt vorher, wer dein Anliegen bearbeitet und was es kostet.
[offen: Name des verantwortlichen Anwalts]
Rechtsanwalt · verantwortlich für die anwaltliche Bearbeitung
[offen: Kurzvorstellung: Werdegang, Schwerpunkte, Erfahrung im Datenschutzrecht]
- Ersteinschätzung, bevor ein Auftrag entsteht
- Leistungsumfang und Kosten schriftlich vor dem Auftrag
- Keine Versprechen zu deinem Score
Wenn die SCHUFA-Auskunft nicht kommt
Die SCHUFA antwortet nicht – ab wann darf ich nachhaken?
Die SCHUFA muss spätestens einen Monat nach Eingang deiner Anfrage antworten. Ist die Frist abgelaufen und hast du weder die Auskunft noch eine begründete Mitteilung über eine Verlängerung erhalten, kannst du erinnern. Die Datenkopie kommt nach Angaben der SCHUFA meist schon nach rund sieben Tagen.
Meine SCHUFA-Auskunft kommt nicht an. Liegt es an der Post?
Das kann sein, etwa nach einem Umzug. Prüfe, ob die Anschrift in deinem Antrag stimmt und ob ein Nachsendeauftrag besteht. Wenn du den Antrag online gestellt hast, lohnt ein Blick in dein E-Mail-Postfach, auch in den Spam-Ordner.
Die SCHUFA hat eine Rückfrage zu meiner Identität geschickt. Was bedeutet das?
Hat ein Unternehmen begründete Zweifel an deiner Identität, darf es zusätzliche Angaben verlangen. Beantworte die Rückfrage möglichst schnell. Die Frist für die Auskunft beginnt dann in der Regel erst mit deiner Antwort.
Darf die SCHUFA die Frist verlängern?
Ja, um bis zu zwei weitere Monate, wenn das wegen der Komplexität oder der Zahl der Anträge nötig ist. Die SCHUFA muss dich aber innerhalb des ersten Monats darüber informieren und Gründe nennen.
Kann ich mich bei einer Behörde beschweren?
Ja. Für die SCHUFA mit Sitz in Wiesbaden ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) zuständig. Du kannst dich aber auch bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes beschweren. Die Beschwerde ist kostenlos.
Was bringt mir eine anwaltliche Prüfung?
Ein Anwalt bewertet deinen konkreten Fall, fordert die Auskunft mit Nachdruck an und prüft, ob weitere Ansprüche bestehen. Was die Bearbeitung kostet, erfährst du, bevor du einen Auftrag erteilst.
Lass uns dein Anliegen einordnen.
Beantworte ein paar kurze Fragen. Du erhältst den passenden nächsten Schritt – und auf Wunsch eine anwaltliche Ersteinschätzung.