Wie lange dauert deine SCHUFA-Auskunft?
Meist geht es schnell: Die SCHUFA nennt in der Regel etwa sieben Tage. Rechtlich hat sie einen Monat ab Eingang Zeit. Berechne, bis wann deine Antwort spätestens fällig ist.
Dein Ergebnis
Trage das Datum deiner Anfrage ein und klicke auf „Verlauf prüfen“. Du siehst dann, wann die Antwort spätestens fällig ist und was du als Nächstes tun kannst.
So wird die Frist berechnet
Die Regeln stehen in Art. 12 Abs. 3 DSGVO und gelten für die SCHUFA genauso wie für jedes andere Unternehmen:
- Das Unternehmen muss unverzüglich antworten, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang deiner Anfrage.
- Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn das wegen der Komplexität oder der Zahl der Anfragen nötig ist.
- Über eine Verlängerung muss das Unternehmen dich innerhalb des ersten Monats informieren und Gründe nennen.
- Will das Unternehmen gar nicht tätig werden, muss es dir das ebenfalls innerhalb eines Monats mitteilen – samt Hinweis auf dein Beschwerderecht.
Beispiele
Die Fristen werden nach der EU-Fristenverordnung (Nr. 1182/71) berechnet, die auch der Europäische Datenschutzausschuss für die DSGVO heranzieht.
Fragen zur Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft normalerweise?
Die SCHUFA gibt an, dass zwischen Bestellung und Zustellung der Datenkopie in der Regel etwa sieben Tage liegen. Bei vielen Anfragen kann es länger dauern.
Wie lange darf die SCHUFA höchstens brauchen?
Einen Monat ab Eingang deiner Anfrage. Ist eine Anfrage besonders aufwendig oder gibt es sehr viele Anträge, darf die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Darüber muss die SCHUFA dich aber innerhalb des ersten Monats informieren und die Gründe nennen.
Ab wann läuft die Frist?
Ab dem Eingang deiner Anfrage bei der SCHUFA, nicht ab dem Absenden. Bei einem Online-Antrag oder einer E-Mail ist das in der Regel der Tag des Absendens. Bei einem Brief kommen einige Tage Postlaufzeit hinzu.
Was passiert, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt?
Dann endet die Frist am nächsten Werktag. Auch gesetzliche Feiertage können das Fristende verschieben. Unser Rechner berücksichtigt Wochenenden, aber keine Feiertage, weil sie je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Frist ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Du kannst die SCHUFA mit einer kurzen Nachfrist erinnern, dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen. Der Rechner zeigt dir nach der Berechnung den passenden nächsten Schritt.
Frist abgelaufen?
Dann zeigen wir dir, wie du erinnerst, dich beschwerst oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lässt.